1. Die Currywurst im Strafjustizgebäude ist in der Tat eine Legende. Sie ist ungefähr einen halben Meter lang und etwa so dick wie ein Kinderarm. In Tomatentunke serviert mit etwas Curry: Ein Traum. Meines Wissens gibt es nur einen einzigen Hamburger Kollegen, der ein solches Exemplar jemals vollständig verzehrt hat: Der Kollege Z. hier aus dem Haus. Ich sah ihn neulich, er ist noch am Leben. Die Kantine dagegen begibt sich in den Sommermonaten traditionell in eine ausgedehnte Sommerpause, weshalb der anonym gebliebene Kommentator dort keine Currywurst genießen konnte. Vielleicht nächstes Mal wieder!
2. Völlig unzutreffend mahnte hingegen ein weiterer anonymer Leser an, man möge sich gefälligst unter das Samtrobenvolk mischen und seine Pampe verspeisen, um hinterher auch die durch das Gemeinschaftserlebnis fälligen Pflichtverteidigungen abzukassieren. Offenbar ein im Strafrecht tätiger Kollege von außerhalb, der die Lage vor Ort nicht kennt und die Situation daher falsch einschätzt. Es gibt ZWEI Kantinen im Strafjustizgebäude, eine für Gäste und Anwälte, eine weitere für Richter und Staatsanwälte. Einziger Trost: Beide Kantinen werden von derselben Essensausgabe bedient. Also gleiche Wurst für alle, nur anderswo.
P.S.: Who put the "SAU" in Essensausgabe?
No comments:
Post a Comment