Ist der nächste Bundespräsident etwa ein Hesse?

Kaum ist Horst Köhler weg, fragt sich ganz Deutschland, ob das überhaupt geht, wer jetzt Bundespräsident ist (Jens Böhrnsen, SPD) und wer der neue Bundespräsident wird.

Nach Art 54 Abs. 4 des Grundgesetzes muss jetzt binnen 30 Tagen die Bundesversammlung zusammentreten und den neuen Bundespräsidenten wählen. Die Regierungsparteien haben also knapp einen Monat Zeit, eine präsidiale Figur zu küren.

Und wer fällt uns da ein? Wer hat denn gerade sein Amt niedergelegt? Na? Na? Na?

Die Juristenkarriere

Bei dem Kollegen von "Mord ist mein Beruf" bin ich hier auf eine schöne Darstellung der wirtschaftlichen und beruflichen Situation von Juristen gestoßen. Und dieses Situation hat sich bei im wesentlichen gleichen Voraussetzungen in den letzten Jahrzehnten umgekehrt:

  • Früher wurden die Juristen mit den besten Examina selbständige Rechtsanwälte.
  • Die etwas schlechteren gingen in die Verwaltung.
  • Die übrigen wurden Richter.
  • Wer das zweite Examen nicht geschafft hatte, ging als Jurist in die Wirtschaft.
  • Wer das erste Examen nicht geschafft hatte, ging als Sachbearbeiter zu einem Versicherer.

Heute werden die Juristen mit den besten Examina

  • wenn sie nicht unternehmerisch denken, Richter oder Staatsanwälte,
  • wenn sie unternehmerisch denken, Rechtsanwälte in einer Großkanzlei.
  • Die etwas schlechteren werden Juristen in der Wirtschaft oder Sachbearbeiter bei Versicherern.
  • Der Rest - etwa 85 % - macht sich als Rechtsanwalt selbständig, obwohl er das nie gelernt hat.
  • Wer das zweite Examen nicht geschafft hat, wiederholt es solange, bis er es geschafft hat.
  • Wer das erste Examen nicht geschafft hat, beginnt ein Zweitstudium auf Lehramt.
Das Ergebnis sind

  • viele völlig unzureichend qualifizierte Einzelanwälte,
  • lauter Richter und Staatsanwälte mit Sicherheitsdenken und Beamtenmentalität,
  • völlig überqualifizierte Sachbearbeiter,
  • unmotivierte Lehrer

Was ist da bloß schief gelaufen?

Verteidigung zweiter Klasse, zweiter Teil

Über einige meiner Erfahrungen mit Bestellungen zum Pflichtverteidiger hatte ich hier und hier berichtet. Ein Kollege weist in seinem Kommentar zum ersteren Beitrag darauf hin, dass die Pflichtverteidigervergütung unter der Wahlverteidigervergütung liegt. Da hat er Recht.

Gerade deshalb wird man aber feststellen müssen, dass Pflichtverteidigung Verteidigung zweiter Klasse ist. Damit wir uns auch ja nicht missverstehen: Ein Verteidiger, der eine Pflichtverteidigung übernimmt, ist deswegen kein schlechterer Verteidiger. Aber auch ein Verteidiger muss wirtschaftlich kalkulieren. Und die Rechnung ist relativ simpel:

Für das Vorverfahren bei späterer Zuständigkeit des Amtsgerichts bekommt der Pflichtverteidiger EUR 264,00 zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer. Die Berufsorganisationen gehen derzeit davon aus, dass ein Rechtsanwalt einen Stundensatz von mindestens EUR 150,00 ansetzten muss, um rentabel zu arbeiten. Das bedeutet eineinhalb Stunden Tätigkeit im Vorverfahren, danach ist bei wirtschaftlicher Betrachtung Schluss.

Eine Pflichtverteidigung rentiert sich für den Verteidiger erst ab etwa dem dritten Verhandlungstag vor Gericht.

Bedenkt man, dass die Weichen für das spätere Verfahren aber gerade im Vorverfahren gestellt werden, müsste der Verteidiger gerade im Vorverfahren besonders viel tun - und zwar mit dem Ziel, eine Hauptverhandlung nach Möglichkeit zu verhindern. Und damit seine Haupteinnahmequelle zu zerstören. Hierin besteht ein nicht zu überbrückender Gegensatz zwischen dem Interesse des Mandanten und dem Interesse des Rechtsanwalts.

Die Strafverteidigerorganisationen haben den Strafverteidigern einen Bärendienst erwiesen, indem sie immer wieder öffentlich verbreitet haben, Pflichtverteidigung wäre keine Verteidigung zweiter Klasse. Das mag ein frommer Wunsch sein, ignoriert aber die tatsächlichen Gegebenheiten. Pflichtverteidigung IST Verteidigung zweiter Klasse, und zwar kraft Gesetzes.

Behörde mit Epilepsie

Kollege Siebers berichtet hier von einem coolen Staatsanwalt - der sich nämlich an das Wort seines Vor-Vorgängers gehalten hat. Traurig aber wahr, dass man dieses Verhalten lobend erwähnen muss. Es versteht sich eigentlich von selbst, kommt aber selten genug vor.

Den wenigsten Staatsanwälten scheint klar zu sein, dass sie nicht von Gottes Gnaden in eigenem Namen wirken, sondern Teil einer Behörde sind und ausschließlich für diese Behörde sprechen. Das sieht in der Praxis gerne auch mal so aus:

Die Verteidigung bespricht einen Fall vorab mit dem Sachbearbeiter der Staatsanwaltschaft; der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft in der mündlichen Hauptverhandlung weiß anschließend von nichts. Denn der hat ja in der Regel nicht einmal die Akte. Und dann sagt der Sitzungsvertreter allen Ernstes: "Das war der Sachbearbeiter, damit habe ich nichts zu tun."

Diesen Beamten scheint entgangen zu sein, dass sie beide für dieselbe Behörde arbeiten. Sie verpflichten übrigens auch nicht sich persönlich, sondern ausschließlich ihre Behörde.

Dass bei der Staatsanwaltschaft oft genug eine Hand nicht weiß, was die andere tut, ist schon kaum verständlich. Wenn aber eine Hand sich an das Tun der anderen noch nicht einmal gebunden fühlt, dann mutet das an wie ein Körper mit epileptischem Anfall.

Rechtsmittel und Urlaubsplanung

Zwischendurch ein schönes Schmankerl zum Thema richterliche Unabhängigkeit und Pflichtverteidigung aus der Zeit, als mich zumindest ein Amtsrichter noch hin und wieder zum Pflichtverteidiger bestellt hat:

Die Hauptverhandlung am Mittwoch endet für Mandant und Verteidigung eher überraschend mit der Verurteilung zu einer Jugendstrafe. Am Donnerstag lege ich gegen das Urteil Rechtsmittel ein.

Am Freitag abend kurz vor Dienstschluss erhalte ich einen Anruf des Amtsrichters, der weitgehend grußlos zu der Frage übergeht, was "das denn" solle. Er meint damit die Rechtsmitteleinlegung, erklärt er mir auf Nachfrage. Schließlich wolle er am heutigen Tage für mehrere Wochen in Urlaub. Sollte das Rechtsmittel bestehen bleiben, müsste er vorher noch eine schriftliche Urteilsbegründung schreiben und dafür habe er keine Zeit. Der Flieger gehe in zwei Stunden. Da kann ich ihm auch nicht helfen.

Dieses war die letzte Beiordnung, die ich von diesem Amtsrichter jemals bekommen habe. Aber wundert das irgendjemanden?

Metzingen

Continuando nossa viagem ao sul da Alemanha.
Deixo para vocês fotos da cidade de METZINGEN.
A cidade que vive o casal amigos que hospedaram-nos.
É uma cidade linda.
Bem arvorizada,limpa,vários parquinhos para criança.
É conhecida como a cidade OUTLET como voces podem
ver na primeira foto eu enlouquecida com tantas lojas para visitar.
Gente,vocês não acreditam,comprei calças da LEVIS por 10 euros.
Foi minha perdição,mas comprei menos que gostaria.
Tanta coisa bonita e otimos preços.
Bem deixo algumas fotos da arquitetura local do centro de METZINGEN.
Vale a pena visitar,espero que gostem,
Com carinho,
Patricia Merella



















































































Verteidigung zweiter Klasse, erster Teil

Das leidige Thema Pflichtverteidigung ärgert mich, seit ich Strafverteidigungen übernehme. Mir ist - ehrlich gesagt - nicht ganz klar, wie Kollegen es vermeiden wollen, bei regelmäßigen Beiordnungen zum "Verurteilungsbegleiter" zu degenerieren.

Ich habe in zwei Gerichtsbezirken sehr ähnliche Erfahrungen gemacht und habe daher einigen Anlass zu der Annahme, dass es anderswo auch nicht anders läuft. In Hamburg ist die Erfahrung besonders krass, nämlich:

1.
Wer als bestellter Verteidiger einen Beweisantrag stellt oder Rechtsmittel einlegt, wird nicht wieder zum Pflichtverteidiger bestellt. Derartig unkooperatives Verhalten seitens des bestellten Verteidigers scheint sich obendrein in Windeseile im gesamten Gericht zu verbreiten, so dass auch andere Richter darauf reagieren, den Verteidiger mitunter sogar darauf ansprechen.

2.
Einige Richter erwarten vom bestellten Verteidiger, dass dieser den Angeklagten zu einemGeständnis bewegt und formulieren diese Erwartungshaltung auch ungeniert. Erhalten diese Richter anfangs der Beweisaufnahme kein Geständnis, reagieren sie verärgert und beschweren sich, dass der Verteidiger ihnen das nicht vorab mitgeteilt hat. Weitere Reaktion: siehe 1.

3.
Dies führt dazu, dass von etwa 500 im Strafrecht tätigen Kollegen in Hamburg etwa 20 alle Bestellungen unter sich aufteilen. Diese Kollegen sind in der Regel täglich am Gericht und sind von den Beiordnungen wirtschaftlich abhängig, da sie schon wegen dieses Zeitaufwands kaum eine andere Tätigkeit mehr entfalten können.

Wie ein Verteidiger unter diesen Umständen die Interessen seines Mandanten wahren will, ist mir schleierhaft. Die geschilderte Symbiose zwischen Gericht und Verteidigung erfüllt zudem alle Tatbestandsmerkmale der Vorteilsnahme bzw. Vorteilsgewähr und müsste eigentlich die Staatsanwaltschaft auf den Plan rufen.

Fortsetzung folgt.

CIDADE DE TUBINGEN

Continuando nossa viagem ao sul da Alemanha.
Depois do picnique no lago fui visitar o centro da cidade.
Gente é fantástica.
Cidade muito antiga mas cheia de vida.
Muitas universidades,gente de toda idade circula de bicicleta.
Belas paisagens,passeios de barquinhos...uhuh..suspiros..
A arquitetura fascina..uma cidade altamente romântica.

Minhas fotos não estão boas,sem querer desregulei a maquina.
O dia estava lindo,céu azul.
Mas valeu a intenção.
Com carinho,
Patricia Merella












































Die Geschichte vom Pfeiffer

Eine Studie des allgegenwärtigen Kriminologen Christian Pfeiffer zeugt von einer Zunahme der Gewalt gegen Polizisten. Der Mann mit der Wanne berichtete hier.

Wie jede Form der Gewalt, ist auch Gewalt gegen Polizisten nicht schön. Nicht schön ist aber auch, dass ein Innenminister das Ergebnis dieser Studie zum Anlass nimmt, mal wieder die Wir-brauchen-höhere-Strafen-Sau durchs Dorf zu treiben.

Der Herr Innenminister dürfte kaum ernsthaft davon ausgehen, dass höhere Strafen irgendjemanden abschrecken würden. Der Demonstrant, der den Stein zum Wurf gegen einen Polizisten aufhebt, den Arm aber wieder sinken lässt, weil ihm just einfiel, dass er dafür jetzt ja noch höher bestraft werden könnte: Den gibt es nicht.

Die Unsinnigkeit der so genannten Generalprävention versteht sich eigentlich von selbst. Das weiß jeder, der als Kind trotz Mamas Warnung auf die heiße Herdplatte gefasst hat. Zur Sicherheit gibt es dann auch noch Hunderte von Studien, die keinen Zusammenhang zwischen der angedrohten Strafe und dem Verhalten potentieller Straftäter feststellen konnten. Positive Studien zum selben Thema: Fehlanzeige.

Da fragt sich, welches Ziel der Herr Innenminister mit seiner unhaltbaren Forderung wirklich verfolgt und für wie doof er seine potentiellen Wähler eigentlich hält.





LAGO EM TUBINGEN

Continuando nossa viagem pelo sul da Alemanha
Hoje deixo para vocês fotos do nosso picnique no LAGO EM TUBINGEN.
Como já disse no post anterior o sul da Alemanha é cercado por colinas,florestas e vinhedos.
No coração do vale NECKAR é um cenário inesquecivel.
Espero que gostem!
logo volto com mas novidades do sul da Alemanha.
Com carinho,
Patricia Merella























































CACHOEIRA BAD URACH

Hoje nossa viagem é para o sul da Alemanha.
Sábado dia 22 de maio foi meu aniversário e 24 do marido.
Resolvemos comemorar na Alemanha.
Fomos hospedados na casa do casal amigos e compadres luciana e Lutz.
Minha amiga mora na cidade de metzingen,mas hoje vou mostrar para vocês um pouco da cachoeira de BAD URACH , Metingen falarei em outro post.
A região sul da Alemanha é cercada por colinas,florestas e vinhedos.
no coração do vale Neckar esta região tem um cenário inesquecivel e uma riqueza arquitetonica
com um charme para lá de peculiar.
foi um passeio mas que ecologico.
Um lindo dia.
Logo volto com as fotos do sul da Alemanha,
espero que gostem,
com carinho,
Patricia Merella












































































































Cidade de Bad Wrac

Hoje passo para finalizarmos nossa viagem ao sul da Alemanha.Estas fotos são de Bad Wrac.
A cidade que tem aquela cachoeira maravilhosa .
É uma cidade muito antiga,com uma arquitetura belíssima.
Tem castelo,museu,café com esplanada,um encanto de ver e viver.
Passei dias otimos,com pessoas e lugar especial!
Deixo estas fotos para registrar nossos momentos felizes!
Espero que gostem,
Com carinho,
Patricia Merella






























































































































































Richterbashing oder: Das perlt saumäßig!

Irgendjemand hat - ich glaube es war hier - eine Diskussion über den Sachzusammenhang von Prädikatsexamina, Perlen und Fachwissen vom Zaun gebrochen. Auslöser war eine Meldung in der FAZ. Jedenfalls finden sich Ausläufer der Diskussion z. B. auch beim Kollegen Mydlak, beim Kollegen Vetter und bei der Kollegin Braun.

Die zahlreichen Kommentare insbesondere zu den Beiträgen der beiden letztgenannten sind zum Teil wirklich erstaunlich. Denen wird "Richterbashing" oder gar "Prädikatsbashing" vorgeworfen - und immer wieder Neid. Nicht verstanden habe ich, worauf sich dieser angebliche Neid beziehen soll. Ich habe hier versucht, die Diskussion etwas ins Lächerliche zu ziehen. Dabei war ich bemüht, meine Thesen derart zu überspitzen, dass auch der letzte sie als Ironie erkennen hätte erkennen müssen. Offenbar habe ich versagt.

Also versuche ich es nochmal, diesmal allen Ernstes:

Es hat keiner der oben zitierten Kollegen Prädikatsjuristen schlecht gemacht, zumindest habe ich einen solchen Beitrag nicht gefunden. Gefunden habe ich stattdessen eine wirklich saudumme Mitteilung der FAZ und - immer wieder - aus meiner Sicht berechtigte Kritik an mitunter weltfremden Richtern. Gefunden habe ich außerdem eine Fülle von zum Teil übelst beleidigenden Kommentaren. Ob die Kollegen das verdient haben? Ich denke nein.

Aber so sind Strafverteidiger eben: Lassen gerne die Sau raushängen. Und hoffen, dass jemand mit Perlen wirft.

Haft ohne Haftung

Manche Menschen sind für die Haft offenbar besser geeignet als andere.

Um das beurteilen zu können, muss man allerdings erst einmal wissen, wie es in einem Gefängnis eigentlich so aussieht. Ich pflege daher Staatsanwälte, wenn sie die die Verhängung von Strafhaft beantragen, zu fragen, wann sie sich zuletzt das örtliche Gefängnis von innen angeschaut haben. Schließlich sollten die ja zumindest eine ungefähre Vorstellung davon haben, wohin sie den bösen Angeklagten schicken wollen.

Hier eine Auswahl der Reaktionen:

Zurechtweisungen, dass die StPO Fragen der Verteidigung an den Vertreter der Staatsanwaltschaft nicht vorsehe: 2
Weigerungen, die Frage zu beantworten: 3
Angabe: im Referendariat: 1
Angabe: noch nie: ca 15

Klar. Ich hätte auch besseres zu tun, als mir in meiner Freizeit den Knast anzugucken.




Zivilisten telefonieren nicht

1876 hat Alexander Graham Bell erstmals ein Telefon zur praktischen Anwendung gebracht. Seither erfreut sich der Fernsprechapparat zunehmender Beliebtheit. Ich zum Beispiel besitze deren drei und mir sind Kollegen bekannt, die sogar eine zweistellige Anzahl dieser Geräte ihr eigen nennen.

Telefone sind praktisch, denn es lassen sich viele zwischenmenschliche Fragen damit schnell und unkompliziert lösen. Indem man nämlich einfach mit demjenigen spricht, mit dem man etwas zu klären hat. Mein Lieblingsbetrüger Gert Postel feiert das Telefon als größte Errungenschaft für seine Zunft: Früher habe man mühevoll Kleider und Kutschen anmieten müssen, wenn man bei jemandem habe Eindruck schinden wollen. Heute reiche ein einziges Telefonat, um anderen einen ganzen Hofstaat - in seinem Fall eine psychiatrische Klinik - vorzuschwindeln. Kurz: Das Telefon erleichtert Kommunikation enorm.

Trotzdem telefonieren viele Menschen offenbar äußerst ungern. Einige kommunizieren gar nicht, andere verstecken sich lieber hinter wortgewaltigen Schriftsätzen, wenn sie etwas mitteilen möchten. Der "Enforcer" berichtet hier über einen solchen Fall. Gerade Ziviljuristen gehören nach meiner Erfahrung eindeutig zur Spezies der Telefonverächter.

Da werden lange unpersönliche, umständliche und dadurch häufig missverständliche Ausführungen schriftlicher Art in schwerfälligem Deutsch auf teures Papier gequält, mehrfach kopiert und dem anderen kommentarlos überlassen. Unüberlegt eingesetzt kann man mit solchen Worthalden aus einem kleinen Missverständnis ein großes Missverständnis machen, unnötigerweise alle Fronten verhärten und jede konstruktive Lösung in weite Ferne rücken. Außerdem schadet es dem Wald.

Vieles wäre so viel einfacher, riefe man sich einfach öfter mal an. Mündlich streitet es sich auch viel effektiver! Und mancher, der böse schrieb, wird am Telefon plötzlich ganz zahm.

Und falls nicht: Auflegen kann man dann ja immer noch.

Schuld und der Finger auf der Herdplatte

Die Rechtsanwäldin berichtet hier über eine rechtsphilosophische Veranstaltung, bei der der Begriff der Schuld unter dem Gesichtspunkt moderner Erkenntnisse der Neurowissenschaft diskutiert wurde.

Über diese Veranstaltung hätte ich gerne mehr erfahren.

Es dürfte einmal mehr auch um die Erkenntnisse aus dem so genannten "Libet-Experiment" des Hirnforschers Benjamin Libet gegangen sein. Ergebnis dieses Experiments aus den sechziger Jahren war - kurz und unwissenschaftlich zusammengefasst - dass sich motorische Handlungen durch ein EEG im Gehirn bereits zu einem Zeitpunkt nachweisen lassen, in dem sich die dazugehörige Person seiner Handlungsentscheidung überhaupt noch nicht bewusst war.

In jüngerer Zeit tauchen wieder vermehrt Meinungen auf, die aus diesem Ergebnis die Nichtexistenz des freien Willens schlussfolgern. Wenn man nicht weiß, was man tut, kann man schließlich auch nicht dafür bestraft werden. Damit wäre das Schuldstrafrecht wohl erledigt. Aber ist das wirklich so einfach?

Spielen Sie eine Abart des Libet-Experiments doch einmal mit Hausmitteln nach; es ist ganz einfach und tut nur kurz weh:

Bitten Sie einen Freund, eine Herdplatte anzuschalten, Ihnen aber nicht zu verraten, welche es ist. Fassen Sie dann nacheinander auf alle Herdplatten. Wenn Sie die heiße Herdplatte erwischen, werden Sie es bemerken: Ihr Finger zuckt schon weg, bevor Sie die Hitze spüren. Ein Teil Ihres Hirns war offenbar schneller als ihr Verstand und hat von Ihnen unbemerkt Anweisung zum Wegziehen gegeben.

Aber wären Sie deshalb von einer etwaigen "Schuld" befreit, den Finger weggezogen zu haben? Wäre Fingerwegziehen strafbar, würden Sie damit wohl bei kaum einem Richter durchkommen, oder?

Ich oute mich!

Es ist soweit. Ich kann nicht anders. Ich oute mich.

Denn ich habe ein Prädikatsexamen. Zwar nur im Zweiten, aber das Erste Staatsexamen ist ja eh nur was für Nerds.

Dieses Prädikatsexamen verdanke ich meiner überragenden Intelligenz, meinem exquisiten Gespür für juristische Zusammenhänge und eisenharter Selbstdisziplin. Bitte schaut zu mir auf!

Gleichwohl habe ich bisher nie den Wunsch verspürt, Richter zu werden. Ich weiß nicht, was mich davon abgehalten hat.
  • Sind es die seltsam angeordneten Grünpflanzen auf den Gerichtsfluren?
  • Ist es das Quietschen der herumfahrenden Aktenwagen auf dem Linoleum?
  • Ist es die wirtschaftliche Unabhängigkeit, die mich wie ein unsichtbarer Wattebausch am Bein behindern und von konstruktiver Arbeit abhalten würde?
  • Ist es die Aussicht, mich nie mehr fortbilden zu dürfen und noch in zehn Jahren mit der Kommentarliteratur von vor zehn Jahren arbeiten zu können?
  • Oder hatte ich einfach nur Angst, dass der Himmel über mir mir auf den Kopf fallen könnte?
Jetzt ist es wohl zu spät. Jetzt bin ich zu alt, um Richter zu werden.

Früher wurden die erfahrensten und besten Rechtsanwälte zum Ende ihrer Berufslaufbahn zum Richter gewählt. In den meisten Ländern ist das heute noch so. Bei uns hingegen werden die jüngsten und unerfahrensten Assessoren zu Richtern ernannt, wenn sie nur ein Prädikatsexamen haben und gerne Richter werden möchten.

Ein weiser Mann hat einmal gesagt, ein guter Richter sei nur, wer mit schlechtem Gewissen Richter sei. Und wer partout Richter werden wolle, der sei für das Amt per se ungeeignet.

Der weise Mann hatte Recht.

Die Staatsanwaltschaft, die Absprache und der Schmerz

Kollege Siebers - den für dumm und dämlich zu halten ich mich noch nicht durchringen konnte - berichtet unter eben diesem Titel hier über Absprachen mit der Staatsanwaltschaft.

Zu diesen Erfahrungen wird sicherlich jeder Strafverteidiger einige Geschichten erzählen können.

Immerhin haben wir die ausufernde höchstrichterliche Rechtsprechung zum Deal sowie den jetzigen § 257c StPO dem Umstand zu verdanken, dass ständig Verständigungen zwischen den Prozessparteien platzen. Daran ist in den wenigsten Fällen der Angeklagte bzw. dessen Verteidigung schuld, dem ein Ende des Verfahrens wohl immer Recht sein wird.

Am bemerkenswertesten finde ich diese Art der geplatzten Deals:

Staatsanwaltschaft, Gericht und Angeklagter verständigen sich darauf, dass der Angeklagte die Tat einräumt und vereinbaren für diesen Fall ein maximal zu verhängendes Strafmaß. Daraufhin gibt der Angeklagte über seinen Verteidiger eine Erklärung ab, dass die Tatvorwürfe aus der Anklageschrift zuträfen.

Die Staatsanwaltschaft "kündigt" darob die Verständigung mit der Behauptung, dass Geständnis wäre unglaubhaft, denn es fehlten detaillierte Angaben zum Tatgeschehen.

Bösartiger und dreister geht es kaum: Wenn ein Geständnis, das sich auf die Anklageschrift bezieht, nicht ausreichend sein sollte, dann war es die Anklageschrift auch nicht. Dann hätte die Anklage nie erhoben, nie zugelassen und das Hauptverfahren nie eröffnet werden dürfen. Ist aber alles passiert und hat bis dato auch niemanden gestört.

Traurig aber wahr: Wer im nachhinein so argumentiert wie in diesen Fällen die Staatsanwaltschaft, der gesteht ein, dass er niemals vorgehabt hat, sich an seine eigenen Zusagen zu halten.

Das über eine staatliche Behörde sagen zu müssen, sollte einen rechtstreuen Bürger schmerzen. Nur die Staatsanwaltschaft spürt diesen Schmerz offenbar nicht.



Wo ist der Sumpf, wer ist der Frosch?

Mein Lieblingszitat des heutigen Tages kommt vom Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, der sich mit dem geplanten Verbot von so genannten Leerverkäufen beschäftigt hat und dazu sagt:

"Wenn man einen Sumpf austrocknen will, muss man nicht unbedingt die Frösche fangen."

Dazu stellen sich mir mannigfaltige Fragen:
  • Was genau meint Herr Schäuble, wenn er von "Sumpf" spricht?
  • Wer sind die bildlich gesehenen "Frösche"?
  • Was meint er mit "austrocknen"?
Und damit nicht genug: Man mag das Bild gar nicht zu Ende denken!
  • Wenn man einen Sumpf austrocknet, ohne die Frösche vorher zu fangen, sterben die Frösche. Will Herr Schäuble also die Frösche töten?
  • Wenn Herr Schäuble die Frösche töten will, warum fängt er sie dann nicht, sondern will stattdessen den ganzen Sumpf trocken legen?
  • Damit schadet er allen anderen Sumpfbewohnern.Will er das?
  • Wenn er es nicht will, warum sagt er es dann?
Oder ist unserem urdeutschen BuFiMi hier einfach nur die Muttersprache mächtig verrutscht?

Aggression vor Gericht

Eine Bagatell-Strafsache vor dem Amtsgericht.

Ich spreche in einer Verhandlungspause die Staatsanwältin darauf an, ob sie nicht einen Antrag nach § 153 StPO für tunlich hielte. Tut sie nicht. Der Vorsitzende Richter fragt, was denn besprochen würde; ich erkläre es ihm.

Daraufhin tut auch der Richter seine Ablehnung des Einstellungsgedankens kund. Der Angeklagte hätte lange genug Zeit gehabt, sich mit dem Geschädigten oder der Staatsanwaltschaft zu verständigen und dies Möglichkeit ungenutzt verstreichen lassen. Dem widerspreche ich mit gutem Grund:

Ich habe nämlich auf meinen Akteneinsichtsantrag vom 08.12.2009 hin erst nach Eröffnung des Hauptverfahrens im April 2010 (!) Akteneinsicht erhalten. Ich weise darauf hin, dass hierin ein Verstoß gegen das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs liege, was meinem Mandanten wohl kaum auch noch zum Nachteil angerechnet werden dürfte. Daraufhin fährt mich die Staatsanwältin an, ich würde, "Aggression in die Verhandlung" hineintragen.

Ich habe ihr erklärt, dass ich Verteidiger sei, und meine Aufgabe darin bestehe, meinen Mandanten gegen ungerechtfertigte Vorwürfe zu verteidigen. Das wiederum hat sich der Richter verbeten.

Wäre ja noch schöner.

Floral romantico

BLOKER

Hoje para nao perder o costume fui a Bloker.
Deparei-me com esta linda coleção,romantica,provençãl..uhu
Fiquei a pensar no quarto da Kaka do blog notebook.,uhuh..suspiros..!!
Espero que gostem!!!Com carinho,
Patricia Merella!!

 










Matrioska

BLOKER
Como prometido,mas uma passadinhas na Bloker.Hoje fotografei esta coleção linda de matrioska.
Gente,diz a verdade não é de enlouquecer?Vou contar um segredo..
Estou a espera dos saldos.Porque cá saldos é de verdade.
Em plena estação agora verão,tudo baixa de preço.
Peço imensas desculpas pelas fotos.

Prometo que vou tentar melhorar.
Espero que gostem!
Com Carinho,
Patricia Merella









Flores e bolas vermelhas

BLOKER

Gente como eu gosto de cores!!Esta loja a Bloker fica pertinho de minha casa.
Eu enlouqueço com tantas coisas lindas.Toda semana tem uma nova colecção.
Tem preços otimos,tudo de qualidade.É de lá minha louça de poas
Espero que gostem!!Com carinho,
Patricia Merella















































Labels

Blog Archive