Nachdem ich mühevoll den gegnerischen Haftpflichtversicherer ausfindig gemacht hatte, habe ich den Versicherer in München angeschrieben und Schmerzensgeld geltend gemacht.
Heute bekam ich mein eigenes Schreiben von einem dem Haftpflichtversicherer im Konzern verbundenen Rechtsschutz-Schadensversicherer in Berlin zurück. Eine Rechtsschutzversicherung unter der angegebenen Nummer existiere nicht. Stimmt. Ich hatte ja auch nicht den Rechtsschutzversicherer angeschrieben, sondern den Haftpflichtversicherer . Frech finde ich, dass man auf einem angetuckerten Formularblatt auch noch behauptet, man hätte mich angerufen und nicht erreicht. Das ist nachweislich gelogen, sagt meine Telefonanlage. Also rufe ich mal zurück.
Beim Versicherer in Berlin weiß man zwar nicht, worum es geht; eines aber weiß man ganz genau: Wenn die Kollegen sagen, dass sie angerufen hätten, dann haben sie auch angerufen. Und ich bin schuld, weil ich nicht da war. Warum ich mein eigenes Schreiben an den Haftpflichtversicherer vom Rechtsschutzversicherer - noch dazu von einer völlig anderen Gesellschaft - wiederbekomme? Das kann nicht sein. Da muss ich irgend etwas falsch gemacht haben. Aber man gibt mir auf wiederholte Nachfrage eine weitere Rufnummer, da könne ich mal nachfragen.
Unter dieser Rufnummer teilt man mir sachkundig mit, dass weder München noch Berlin, sondern Hamburg zuständig sei. Nach der Einverleibung einiger kleinerer Versicherer klappt die Kommunikation zwischen den Standorten noch nicht so gut.
Jetzt schreibe ich Hamburg an. Mal gucken, woher die Antwort kommen wird.
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