Da könnte ich jetzt vergleichbare Fälle zitieren, in denen das Gericht bei vergleichbarer Tat noch das vierfache der Strafe für überaus maßvoll hielt - in all diesen Fällen war der Täter übrigens nicht Polizeibeamter. Ich könnte auch darüber sinnieren, das auch der einen oder anderen Kindesmisshandlung "Übereifer, Stress und Angst" zugrunde lag, ohne dass das irgendein Gericht weiter gekratzt hätte. All das tue ich nicht; sollen das andere tun.
Eines aber möchte ich dann doch noch erwähnen:
Laut BILD hat das Gericht in seiner mündlichen Urteilsbegründung die Aussetzung zur Bewährung damit begründet, dass der Täter
"als Polizeibeamter ... besonders haftempfindlich (wäre), da er mit denen im Knast sitzt, die er sonst bekämpft."
Da kann ich jetzt nur allen denen, die noch einen Mord, Totschlag oder Bankraub, eine Vergewaltigung oder ein Sprengstoffattentat planen, raten, möglichst vorher in den Polizeidienst zu wechseln, um sich eine weitere staatliche Wohltat zu sichern: Die erhöhte Knastempfindlichkeit infolge vorheriger Verfolgungstätigkeit.
Verzeihung, aber eine Frage habe ich noch: Reicht dafür vielleicht auch die Zugehörigkeit zu einem privaten Sicherheitsdienst?
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