Erstaunlich ist die Begründung: Das Beschwerdegericht hat sich mit dem Haftgrund der Fluchtgefahr überhaupt nicht auseinandergesetzt, sondern nur den dringenden Tatverdacht geprüft und verneint. Das ist außergewöhnlich und bedeutet dem Tatgericht unmissverständlich, dass es an eine Würdigung der (einzigen) belastenden Zeugenaussage allerhöchste Maßstäbe wird ansetzen müssen. Das ist zwar kein Präjudiz für die Hauptverhandlung, aber ein deutlicher Fingerzeig, wohin der Hase läuft. Eine revisionssichere Verurteilung ist mit so einem Verdikt im Vorfeld kaum mehr denkbar.
Und der Angeklagte darf als freier Mann den Gerichtssaal betreten, was rein psychologisch ein unschätzbarer Vorteil ist.
Die Staatsanwaltschaft hat im Vorfeld eines von ihr weit jenseits des Angemessenen gehegten Verfahrens eine herbe Niederlage eingesteckt. Der viel gescholtene Verteidiger - der zwischenzeitlich in der BILD-Zeitung lesen musste, ob er der richtige Verteidiger sei - hat im Nachhinein alles richtig gemacht.
Chapeau, Herr Kollege!
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