Nicht nur mit Mandanten, auch mit Richtern hat man als Rechtsanwalt nichts als Scherereien. Also hoffe ich, dass auch diesen Beitrag wieder einige Richter lesen und hoffentlich fleißig kommentieren.
Beide Erfahrungen kann ich nur teilen. Während das Beispiel des Kollegen Siebers ein sich selbst erklärender Einzelfall zu sein scheint, habe ich für die Beobachtung Kollegen Enforcer sogar eine Erklärung anzubieten: Die Justizbehörde scheint nämlich bei der Einstellung von Richtern keine erkennbaren Auswahlkriterien anzulegen - außer den Examensnoten und einer politisch verordneten Frauenquote.
Das bevorteilt überambitionierte Mädchen, die in der Schule gerne Klassensprecherin waren, im Studium auf Nebengebiete wie Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie oder Kriminologie vollständig verzichtet haben, ab dem vierten Semester zwölf Stunden täglich für das Examen gelernt haben und danach mit ihrer Promotion über irgendein sehr spezielles zivilrechtliches Thema ins Richteramt gehievt werden, weil sie jung, weiblich und promoviert sind. Einmal im Amt, müssen sie dann auf einmal Strafrecht machen, obwohl sie das auf der Uni schon immer doof fanden, wegen der ekligen Sachverhalte.
Die nutzen das Amt der Strafrichterin dann stattdessen, um dort einen jungmädchenhaften Gerechtigkeitssinn ausleben, der zumeist darauf hinausläuft, möglichst viele Menschen möglichst hoch zu bestrafen. Das dem zugrunde liegende Menschenbild nährt sich hauptsächlich aus Romanen von Jane Austen und Enid Blyton, kaum aus eigener Lebenserfahrung.
Das ist übrigens keine Polemik, sondern beruht einzig auf Beobachtung, die sich leider immer wieder bestätigt. Durch die einseitige Einstellungspraxis der Justizbehörde ist dieser Typus Richterin mittlerweile so zahlreich, dass wir im Büro sogar einen eigenen Begriff für diese Art Richterin haben, nämlich "Eule".
Wegen des Gesichtsausdrucks.
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