Wer das Kondom bereit zu halten hat

Das Strafverfahren gegen die nunmehr allseits bekannte Sängerin der Casting-Gruppe No Angels ist beendet. Mit dem Urteil können wohl alle Seiten gut leben.

Offenbar mit Ausnahme des Vereins Deutsche AIDS-Hilfe: Der hatte schon im Vorfeld einen Freispruch für die Sängerin gefordert und das damit begründet, dass es doch Aufgabe des Geschlechtspartners gewesen wäre, auf sicheren Geschlechtsverkehr zu achten.

Das ist ein Verteidigungsansatz, der offenbar nicht einmal der Verteidigung eingefallen ist. Oder die Verteidigung hat diesen Ansatz bewusst nicht gewählt - was für sie spräche. Man male sich übrigens mal den Aufschrei aus, der bei dieser Argumentation durchs Land gegangen wäre, wäre der Angeklagte ein Mann und keine Frau gewesen.

Ob der Verein Deutsche AIDS-Hilfe dann auch Freispruch gefordert hätte, weil es ja Aufgabe des Geschlechtspartner sei, darauf acht zu geben, dass er - pardon: sie - nicht infiziert werden könne? Ist man dort etwa der Auffassung, die nicht infizierte Frau müsse immer einige Kondome bei sich tragen, um jedem nicht näher bekannten Geschlechtspartner gegebenenfalls schnell eines überstreifen zu können? EMMA hilf!

Oder wollte der Verein seine krude Rechtsauffassung etwa nur auf Frauen anwenden?

Das klänge dann wirklich nach EMMA.


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