Hier wird mal wieder von der Unsitte einiger Rechtspfleger berichtet, von Strafverteidigern zum Nachweis gefertigter Kopien zu verlangen, selbige dem Gericht vorzulegen. Unglaublich, dass es immer noch Gerichte gibt, die solchen Blödsinn veranstalten, zumal mittlerweile ja nicht einmal mehr Papierkopien erforderlich sind, um den Erstattungsanspruch auszulösen.
In angestellter Tätigkeit habe ich einmal eine solche Anforderung des Rechtspflegers befolgt. Ich habe dann per Diktat die Sekretärin gebeten, die etwa 400 Kopien bei Gericht einzureichen.
Die Sekretärin hat daraufhin die 400 Kopien nochmals kopiert, um die Kopien der Kopien zum Nachweis einzureichen. Sowas kommt von sowas!
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