Warum laufen Sex-Verbrecher frei herum?

... fragt sich BILD. Und berichtet von einer Entscheidung des Landgerichts Darmstadt, das gewagt hat, die Voraussetzungen der nachträglichen Sicherheitsverwahrung in einem Fall als nicht gegeben anzusehen.

Dass ein Gericht das Gesetz anwendet, scheint BILD und mit ihr allen aufrechten Deutschen ein Greuel sein. Zumindest dann, wenn am Ende niemand in den Knast kommt. Das sagt einiges über die Mentalität dieser Menschen aus.

Unerträglich aber ist, dass die BILD dazu ein Photo des Richters und voller Namensnennung abdruckt. Hier wünschte ich mir einmal eine wehrhafte Justiz, die den Richter in Schutz nimmt und gegen den Verlag eine Unterlassungsverfügung nebst Schadensersatz durchsetzt, dass es weh tut. Und dafür wäre eine ordentliche Summe nötig bei diesem Verlag, der Milliarden damit umsetzt, an die niedersten Instinkte der Menschen zu appellieren und damit seit Jahrzehnten ungestraft davon kommt.

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