Jeder Mandant hat ein Recht darauf, von dem von ihm gewählten Rechtsanwalt über Chancen und Risiken der Rechtsverteidigung aufgeklärt und dementsprechend vertreten zu werden. Was aber in den Kommentaren zu Rechtsanwältin Brauns Beitrag "Im Netz der Hungerleider" anklingt, spottet jeder Beschreibung.
Der anonym gebliebene Kommentator hätte von seinem Rechtsanwalt vor der Beauftragung gerne umfangreiches statistisches Datenmaterial, z. B. Art und Umfang der bisher geführten Mandate, Anteil von PKH-Verfahren daran, Erfolgsquoten, Anzahl der Verfahrenseinstellungen im Strafrecht, Anzahl der Freisprüche und vieles mehr. Man muss es lesen, glauben allein mag man es nicht. Der Kommentator begründet dies damit, er kaufe nicht gerne "die Katze im Sack".
Offenbar ist diesem Zeitgenossen nicht klar, dass er nicht den Rechtsanwalt kauft - obwohl das auch manche versuchen - sondern seine Dienstleistung. Und die sollte möglichst individuell auf den jeweiligen Fall zugeschnitten sein. Was die angesprochene Datenflut angeht, fragt sich, von welchem Nutzen es für einen Mandanten sein soll zu wissen, ob der Rechtsanwalt 54, 74 oder 90 % Erfolgsquote in zivilrechtlichen Verfahren hat.
Es bleibt schon völlig im Dunkeln, wie sich der Kommentator z. B. solche Information eigentlich vorstellt, was unter Erfolg zu verstehen sein soll oder was die Anzahl zuvor geschlossener Vergleiche mit seinem Problem zu tun hat. Die Forderungen sind womöglich einer nachvollziehbaren Frustration geschuldet, aber objektiv sind sie einfach nur unsinnig.
Ich habe Verständnis dafür, dass viele Menschen mit der Wahl eines Rechtsanwalts überfordert sind; ich wäre es auch. Aber dagegen helfen auch keine Informationen; dagegen hilft nur eins: Vertrauen.
Wer das nicht mitbringt, wird bei keinem Rechtsanwalt glücklich werden, ebenso wenig wie beim Arzt oder anderen Vertrauensberufen.
Deshalb heißen die so.
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