Wenn man Rechtsprechung nicht mehr erklären kann

Es gibt Gesetze und Gerichtsurteile, da schämt man sich dafür, dass man Jurist ist. Da hat man das Gefühl, alle Leute guckten einen seltsam an und überlegten sich, ob man auch zu diesen merkwürdigen Menschen mit abgeschlossenem Studium der Rechtswissenschaft gehöre - also vollkommen plemplem sei. Da ist Mitleid das Höchste, das man von seinen Mitmenschen noch erwarten kann.

Dieses Gefühl befällt mich regelmäßig z. B. dann, wenn ich Nichtjuristen erklären soll, warum auf rohe Eier 19 % Umsatzsteuer, auf gekochte Eier aber nur 7 % Umsatzsteuer anfallen, warum neun Monate Wehrdienst laut Bundesverfassungsgericht genauso lang sind wie zwölf Monate Zivildienst, warum Sicherungsverwahrung (!) in Strafanstalten vollstreckt wird, obwohl es gar keine Strafe ist oder warum das Kfz als Tatwerkzeug beschlagnahmt werden kann, wenn man damit zum Finanzamt gefahren ist, um eine unrichtige Steuererklärung einzureichen.

Jetzt habe ich diese Schwierigkeiten wieder. Denn demnächst muss ich möglicherweise fragenden Menschen erklären, warum das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg einem Hersteller untersagt hat, einen von ihm hergestellten Eierbecher "EI-POTT" zu nennen. Es bestünde nämlich Verwechslungsgefahr mit einer Marke der Firma Apple.

Ich würde dann tief Luft holen, vielleicht um § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG zu erklären - aber nee: Das ließe ich lieber. Da käme ich bloß in Stottern und Stammeln, weil man diesen Sachverhaltwirklich beim besten Willen nicht unter diese Norm subsumieren kann. Mit Ausnahme des Hanseatischen Oberlandesgerichtes Hamburg, die können das.

Da staunt der Fachmann, der Laie wundert sich. Und der Rest lacht einfach nur.

P.S.: Dank an onlinespielerecht, die dieses schöne Urteil hier mitgeteilt haben.

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