Vor der Berufungsverhandlung noch ein routinemäßiger Blick auf das Sitzungsprotokoll, da springt es mir entgegen: Der Richter hat unterlassen, auf dem Formular den vorgedruckten Satz "Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt" durchzustreichen. Im schriftlichen Urteil hingegen fehlt der Satz.
Das ist misslich für den Berufungsrichter, denn der muss mir jetzt erklären, wogegen ich für die Mandantin eigentlich Berufung eingelegt habe. Sollte das Formular Recht haben, wäre meine Berufung gegenstandslos, da ich sie flugs auf die Frage der Bewährungsaussetzung beschränkt habe.
Das ließe sich klären. Man müsste nur den Amtsrichter als Zeugen hören - ein sehr kurzer Beweisantrag, der sich leicht schreiben lässt. Aber einen Kollegen als Zeugen hören? Das will der Berufungsrichter nicht.
Wir einigen uns darauf, dass der Amtsrichter das Formular richtig ausgefüllt hat. Textbausteine haben eben auch ihre Vorteile.
No comments:
Post a Comment