Das ist mäßig spannend, kommt täglich vor und ist von minderer Bedeutung. Was aber die Polizei und Staatsanwaltschaft aus solcherlei Begebenheiten machen, ist immer wieder eine Schau. Ein halbes Dutzend Beamter nimmt zunächst die Aussagen aller Beteiligten und etlicher Zeugen auf und legt zwei Vorgänge an: Einen gegen den Schläger und einen gegen das Opfer, denn der Täter hat ja ebenfalls Strafanzeige gestellt.
Jetzt wird der Vorgang bei der Staatsanwaltschaft nicht etwa einheitlich ermittelt. Er hat ja zwei verschiedene Aktenzeichen und zwei verschiedene Sachbearbeiter, die von nun an alles doppelt ermitteln und im Extremfall niemals von einander Kenntnis erlangen. Irgendwann wird das Verfahren gegen den Schläger dann nach § 153 StPO eingestellt. Im Verfahren gegen das Opfer beantragt der andere Sachbearbeiter einen Strafbefehl wegen Beleidigung. Offenbar, weil er das für die einfachste Form der Verfahrensbeendigung hält.
Und das erklären Sie jetzt mal dem Opfer, das jetzt mit einem Strafbefehl vor Ihnen steht.
Manchmal möchte man glauben, dass hierarchische Systeme immer dem Zustand vollständiger Hirnlosigkeit entgegenstreben. Und manchmal erreichen sie ihn.
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