Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Markus G. mit seiner Beschwerde Recht gegeben und Deutschland wegen Androhung von Folter verurteilt. Zwar hat der Gerichtshof ausdrücklich hervorgehoben, dass damit keine Wiederaufnahme des Verfahrens verbunden sein könne, aber darum ging es auch nicht.
Es ging um einen Polizeipräsidenten, der dem festgenommenen G. die Zufügung schlimmster körperlicher Schmerzen angedroht hatte, wenn er nicht verrate, wo sich sein Opfer befinde. Und der für dieses rechtsstaatliche Glanzleistung in der Öffentlichkeit teilweise auch noch Lob geerntet hatte.
Um festzustellen, dass das verboten ist, hat es also des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte bedurft.
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