Der Tor ohne Zweifel

Im Zweifel für den Angeklagten heißt es im Strafprozess. Und zur Fußball-WM: Im Zweifel kein Tor, wie man hier nachlesen kann.

Aber der Zweifel ist ein flüchtig Ding: Manch einer hat ihn nicht einmal, wenn er ihn haben müsste. Der Fußballschiedsrichter aus dem oben verlinkten Zitat z. B. müsste Zweifel an einem regelgerechten Tor immer dann haben, wenn der Ball mit einer bestimmten Geschwindigkeit auf die Linie knallt. Den Zweifel hat der Schiedsrichter tatsächlich aber praktisch nie, denn um die Gesetze der Physik wissen nur die wenigsten.

Ähnlich geht es auch dem Strafrichter: Je weniger Sachwissen er hat, desto weniger Grund zum Zweifel wird er auch. Wer z. B. kein psychologisches Fachwissen hat, dem wird auch nie ein Zweifel daran kommen, dass z. B. die Frau, die Kachelmann belastet hat, die Unwahrheit gesagt haben könnte.

Das wäre doch ein Grund, eine Fortbildungspflicht für Richter gesetzlich zu statuieren, und zwar eine Fortbildungspflicht nicht nur auf juristischem Gebiet ("Wie schreibe ich ein revisionssicheres Urteil?"), sondern insbesondere eine Fortbildungspflicht auf verwandten Fachgebieten wie Psychologie oder Psychiatrie. Dem steht aber etwas entgegen - nämlich die richterliche Unabhängigkeit.

Das ist in diesem Falle das Vorrecht des Richters, doof zu bleiben, deshalb keine Zweifel hegen zu müssen und unbeschwert verurteilen zu dürfen. Zu Lasten der Angeklagten.

Ein Tor, wer Böses dabei denkt!

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