Beweisverwertungsverbote im Fußball

Seit gestern wissen auch Nichtjuristen, was ein Beweisverwertungsverbot ist.

Erst hatte der Schiedsrichter in der Partie Deutschland - England offenbar als einziger einen Knick in der Linse, dessen Auswirkung wir hier sehen. Seine Monopolmeinung musste er aber noch nicht ernsthaft verteidigen.

Schwerer hatte es der Schiedsrichter in der Partie Argentinien - Mexiko. Der Torschütze zum 1:0 hatte für jedermann gut erkennbar im Abseits gestanden. Das war sogar nachträglich noch zu sehen: Denn im Stadion gibt es eine Leinwand, auf der statutengemäß nur die Tore wiederholt werden dürfen. Da der Schiedsrichter das Tor anerkannt hatte, wurde die Spielszene also wiederholt und jeder der Zuschauer nebst dem Schiedsrichter konnte sehen, dass das Tor regelwidrig erzielt worden war.

Nur berücksichtigen durfte der Schiedsrichter diese für ihn neue Erkenntnis nicht, weil die FIFA-Statuten ihm die Nutzung technischer Hilfsmittel ausdrücklich verbieten. Also zeigte er weiter brav Tor an, obwohl er wusste, dass das falsch war. Ein hervorragender Prozessrechtler!

Wenn doch nur alle Strafgerichte bestehende Beweisverwertungsverbote mit solcher Konsequenz behandeln würden.

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