Nein, meine Suppe schmeckt mir nicht!

Stellen Sie sich mal folgende Situation vor:

Ein Gast geht in ein Restaurant. Er bestellt dort das Fünf-Gänge-Menü und eine gute Flasche Rotwein; er wird zuvorkommend bewirtet und lässt es sich wohl ergehen. Nachdem er Dessert und Digestif verzehrt hat, bekommt er die Rechnung. Die aber weigert sich der Gast zu bezahlen und gibt dafür folgende Gründe an:

1. Die Suppe hat mir nicht geschmeckt.
2. Ich wusste gar nicht, dass das was kostet. Ich dachte, das Essen gäbe es umsonst.
3. Aber ich hatte doch Hunger!
4. Das ist doch viel zu teuer; das Essen hatten Sie doch sowieso da!

Das finden Sie bekloppt? Sie haben Recht. Es ist bekloppt.

Aber jeden dieser - nennen wir sie mal wider besseren Wissens - "Gründe" habe ich in meiner Tätigkeit in den letzten zwölf Monaten sinngemäß mehr als dreimal von Mandanten gehört. Und anderen Kollegen geht es ähnlich. Lesen Sie mal hier oder hier.

Und immer noch kommen zu diesen Beiträgen Kommentare von Leuten, die offenbar ernsthaft meinen, wenn man diese schwachsinnigen "Argumente" auf Rechtsdienstleistungen anwände, würde sie plötzlich wahr.

Was bleibt, ist Kopfschütteln.


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