Gieriger Anwalt - Guter Betrüger

Die geschätzte Kollegin Braun berichtet hier über den Betrüger als Mandanten. Nicht nur für Strafverteidiger ein echtes Problem, dem man in der Tat allenfalls durch die extensive Anwendung der Vorschussregel einigermaßen Herr werden kann.

Aber wie gerät die Reaktion auf die berechtigte Empörung der Kollegin? Ein anonymer Kommentator wirft ihr vor,Kursiv ihr Mitgefühl spätestens während des Jurastudiums verloren zu haben, ja mehr noch: Er /Sie wirft der Kollegin "Verachtung für minderbemittelte Mitbürger" vor.

Ja, was hat denn eine berechtigte Honorarforderung mit Verachtung zu tun, was hat Betrug mit Minderbemittlung zu tun? Will hier jemand etwa den Eingehungsbetrug zu Lasten von Rechtsanwälten propagieren? Ist das vielleicht so jemand, der ansonsten immer die Höchststrafe - gleich unter welchen Umständen - fordert, und hier von seiner harten Linie ausnahmsweise abweicht, um den angeblich so gierigen Rechtsanwälten eins auszuwischen?

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