Nun: Die meisten Plüschtiere werden nicht von Kindern gekauft, sondern von deren Eltern; manche sogar von Erwachsenen zum Eigengebrauch. Die sollten ja eigentlich auf sich selbst aufpassen können. Und Feuer sollte man von den lieben Kleinen so oder so fernhalten, gleich ob nun ein Plüschaffe daneben liegt oder nicht. Das wissen wir spätestens seit dem Struwwelpeter und seinen Freunden.
Warum also die Aufregung? Wenn man die Rechtsprechung zum Schadensrecht betrachtet, dann muss man sowieso den Eindruck bekommen, dass dort im Grunde nur zwei Fragen ausschlaggebend sind: Die erste Frage richtet sich an potentielle Schädiger und ließe sich in etwa formulieren als: "Womit muss man eigentlich alles rechnen?" Die zweite Frage hat der junge Adrian Mole seinerzeit als "How stupid can people get"? formuliert. In Rechtskreisen hieße das in etwa: Wie blöd darf man eigentlich sein, um vom Gesetz noch geschützt zu werden?"
Die US-amerikanische Rechtsprechung ist bei der Beantwortung der zweiten Frage schon ziemlich weit voran geprescht. Auf der nach unten offenen Skala der Blödheit gibt es dort kaum ein selbstschädigendes Verhalten mehr, dessen Folgen man nicht irgend einem Dritten in die Schuhe schieben könnte. Verbrennt man sich den Mund, weil der Kaffee zu heiß ist: Schmerzensgeld! Deshalb gibt es auf den Pappbechern bei Starbucks schon seit längerem den Hinweis "Beverage may be hot", als wenn wir das nicht gewusst hätten. Legendär auch der Fall der Dame, die ihr Haustier verlor, weil sie die geliebte Hauskatze aus dem Regen kommend in der Mikrowelle trocknen wollte. Schadenersatz und Schmerzensgeld! Deshalb gibt es auf vielen Mikrowellen längst entsprechende Hinweise.
Hier wird offenbar langsam der Abschied von jeglicher Eigenverantwortlichkeit vorbereitet, um die Vollkaskogesellschaft zu implementieren, in der für alles irgendwer haftet, nur man selbst nicht . Wir wollen hoffen, dass Amerika uns hier nicht auch wieder nur 20 - 50 Jahre voraus ist, sondern wir wenigstens die von uns vorab als Irrwege erkannten Vorgehensweisen gar nicht erst übernehmen.
Hier sind vor allem die Gerichte gefragt, den Wirkungskreis des allgemeinen Lebensrisikos nicht allzu arg einzuschränken.
No comments:
Post a Comment