Terminsdelirium

Ein Hamburger Amtsgericht terminiert eine Zivilsache und stellt mir die Ladung zu. Da ich am selben Tag bereits eine ganztägige Strafverhandlung vor dem Landgericht Hamburg habe, beantrage ich Verlegung. Eigentlich ist das eine einfache Sache, aber man kann sie unnötig verkomplizieren. Beispielsweise so:

Das Amtsgericht erlässt folgende Verfügung:

"Gemäß richterlicher Anordnung wird angefragt, ob schriftlich entschieden werden soll. Es wird auferlegt, evtl. weitere Terminskollisionen an Mittwochen im 1. Quartal 2011 mitzuteilen."

Die Anfrage lässt sich einfach beantworten: Mit Nein. Die weitere "Auflage" hingegen findet im Gesetz keine Stütze und entstammt wohl eher einer richterlichen Traumwelt, in der Richter gar nicht mehr zu arbeiten brauchen und endgültig ihre gesamte administrative Tätigkeit auf andere - z. B. Rechtsanwälte - abgewälzt haben.

Was bitte möchte das Gericht jetzt von mir hören? Alle Mittwoche, an denen ich bisher keinen Termin habe? Und dann irgendwann terminieren? Und in der Zwischenzeit darf ich mir sämtliche Mittwoche im ersten Quartal freihalten?

Liebe Leute, das kann wohl nicht Euer Ernst sein.


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