Vor den Türen des Gerichts

In der Skinnerbox geht es hier um das schöne Amtsgericht Tiergarten und dessen Verhältnis zu Anwaltsausweisen. Zum Amtsgericht Tiergarten später mehr.

Wundern muss man sich zunächst einmal über die Einlass-Schranken an deutschen Gerichten an sich. Richter und Staatsanwälte dürfen z. B. in Hamburg durch eine Extratür eintreten, die ihnen spätestens gegen Vorlage ihres Dienstausweises geöffnet wird. Eine Schleuse gibt es an diesem Eingang nicht.

Rechtsanwälte müssen sich mit dem gemeinen Volk an einem Justizbeamten im Glaskasten vorbei durch eine Schleuse quälen. Gegen Vorlage eines Anwaltsausweises bleibt ihnen die Durchleuchtung ihrer Taschen erspart. Falls gerade eine vollständig erschienene Sinti-Familie vor einem steht, kann sich die Prozedur hinziehen.

Bedenkt man, dass Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte gleichberechtigte "Organe der Rechtspflege" sind, kann einen diese unterschiedliche Behandlung nur wundern. Beschwert hat sich offenbar noch nie jemand ernsthaft dagegen.

Am AG Tiergarten ist es in der Tat noch deutlich schlimmer. Als ich nach einer halben Stunde des Wartens endlich am Wachposten war, wollte der trotz Anwaltsausweises auch noch meine Tasche durchwühlen. Das habe ich ihm untersagt. Er verwies mich dann auf eine angebliche Anordnung des Gerichtspräsidenten, mit der das angewiesen worden sei.

Ich habe den Wachposten dann beim zuständigen Richter anrufen lassen, der den Einlass - ohne Taschenkontrolle - telefonisch genehmigt hat. Der Richter lachte später über den Vorfall und meinte, eine entsprechende Anordnung des Gerichtspräsidenten sei ihm nicht bekannt. Er sei aber Sicherheitsbeauftragter des Gerichts und könne ausschließen, dass es sie gäbe.

Na dann.

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