Urheberrecht für Einzeiler

Viele kennen Twitter. Nicht ganz so viele wissen, was Twitter eigentlich soll, aber schon gibt es Streit. Denn immer öfter kommt es offenbar vor, dass irgendwelche Leute sich ihren kargen 140-Anschläge-Beitrag nicht selbst ausdenken, sondern von anderen übernehmen. Ohne Zitat. Einfach so. Das ist frech.

Das Thema wird hier aufgegriffen und eifrig diskutiert. Mit dem urheberrechtlichen Zwischenergebnis, dass die Meinung derzeit offenbar dahin geht, dass so genannte "twits" eher nicht die für den Urheberrechtsschutz erforderliche Schöpfungshöhe erreichen. Das ist möglicherweise zu kurz gedacht, zumal die Schöpfungshöhe nicht von der Länge, sondern in erster Linie von der Originalität abhängt.

Interessant fand ich allerdings diesen Satz des oben zitierten Twittikers:

(Es gibt noch kein Urteil, aber soviel ich weiß, schätzen die Juristen die Schöpfungshöhe der Tweets als zu gering ein (Warum eigentlich? (Und was qualifiziert Juristen überhaupt dazu sowas pauschal einschätzen zu können/dürfen?)))

Na, das haben wir gerne! Erst sich über angebliche Rechtsverstöße beschweren, und dann auch noch den berufenen und unabhängigen Vertretern in allen Rechtsfragen die Legitimation zur Einschätzung absprechen! Was hätten die Herren Twittiker denn gerne? - eine unabhängige Netzpolizei? Oder gleich die ganz große Lösung, so wie der Herr von der CSU, der sich am Sonntag in der BAMS versuchen durfte?

P.S.: Den tollen letzten link habe ich beim Kollegen Udo Vetter ge....funden. Danke.

No comments:

Post a Comment

Labels

Blog Archive