Nicht unsachlich aber schrecklich

Das ist ja wie bei den Wikingern: Der Kollege Haeger (nicht Hägar) aus Bochum schreibt seit geraumer Zeit regelmäßig E-Mails, in denen er unter der Firma "DerAnwaltsDiscounter.de" unter anderem behauptet, er habe 140.000 freie Mitarbeiter-Stellen und biete Kunden (sagt man da noch Mandanten?) einen revolutionären Einheitspreis von 36 Euro an.

Dazu ließe sich eine Menge sagen; ich lasse es hier und konzentriere mich auf eine weitere Absonderlichkeit:

Wie der Kollege Hoenig hier berichtet, hat die zuständige Rechtsanwaltskammer Hamm wegen des durch dessen "Pressemitteilungen" verbreiteten Eindrucks ein Verfahren gegen den Kollegen Haeger eingeleitet, angeblich u. a. wegen Verstoßes gegen das Sachlichkeitsgebot, § 43a Abs. 3 BRAO.

Wollen wir hoffen, dass das nicht wahr ist, sonst müssten wir uns um den Rechtsverstand der RAK Hamm ernsthafte Gedanken machen. Denn das Verhalten des Kollegen mag alles Mögliche sein - ein befreundeter Unternehmensberater würde es wahrscheinlich als Konkursvorbereitung bezeichnen - gegen das Sachlichkeitsgebot verstößt es aber schon deshalb nicht, weil § 43a Abs. 3 BRAO nur Verhalten im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten betrifft.

Und soweit ist der Kollege noch nicht. Macht aber nichts. Kommt bestimmt noch.

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