Schön, und dem bisherigen Verfahrensverlauf durchaus angemessen, ist das Beweisthema: Die Staatsanwälte sollen der Belastungszeugin - wie auch immer sie heißt - im Rahmen der staatsanwaltlichen Vernehmung versprochen haben, "Kachelmann nicht aus der U-Haft zu lassen".
Über den Antrag muss das arme Gericht jetzt entscheiden. Man kann sich kaum vorstellen, dass sie dem Antrag nicht stattgeben könnten, denn das Beweisthema dürfte von höchster Brisanz sein. Und wer selbst die hinterletzte Geliebte des Angeklagten vernehmen will, nur weil die möglicherweise irgendetwas über dessen Sexualpraktiken sagen könnte, der sollte auch diese Zeugen keinesfalls ungehört übergehen. Ansonsten droht der nächste Befangenheitsantrag, und der womöglich mit Recht.
Die Staatsanwaltschaft wird sich dann wohl neue Sitzungsvertreter suchen müssen. Zwar wäre es wohl rechtlich möglich, einen Sitzungsvertreter als Zeugen zu vernehmen und den jeweils anderen weiter als Sitzungsvertreter fungieren zu lassen - das Vertrauen in die Objektivität der Strafverfolgung dürfte das aber kaum stärken. Oder, um mit Heidi Kabel zu sprechen: Wie sähe denn das aus. Da sitzt die Justiz jetzt also in der Zwickmühle.
Denkbar ist auch, dass das Gericht die Beweisanträge als unbedeutend zurückweist. Das wäre bei dem Beweisthema aber eher tollkühn. Denn die Verteidigung wird wissen, was sie beantragt. Und wenn deren Behauptung sich beweisen lassen sollte, dann wäre das ganze Verfahren endgültig zum Skandal verkommen.
Wir warten gespannt, wie die Kammer darüber wohl entscheiden wird.
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