Natürlich ist die optimistische Einstellung der meisten Zeitgenossen verständlich. Nicht verständlich hingegen ist die Einstellung einiger Menschen, was Rechtsanwälte an sich angeht.
So begegnen mir immer wieder potentielle Mandanten, die rechtliche Hilfe dringend nötig hätten, aber den Rechtsanwalt scheuen wie der Teufel das Weihwasser. Unvergessen der Patriarch eines Familienbetriebes, der mit stolzgeschwellter Brust mir gegenüber angab, dass seine Familie in der über hundertjährigen Firmengeschichte noch niemals etwas mit Rechtsanwälten zu tun gehabt hätte. Das ist nicht unbedingt ein gutes Zeichen, und war es auch in diesem Fall nicht.
Gerade in der mittelständischen Wirtschaft scheint es in Deutschland weit verbreitet zu sein, aus Prinzip keinen Rechtsanwalt um Rat zu fragen. Man könnte denken, dass dies auf unternehmerischem Starrsinn oder Egozentrismus beruhte, muss dann aber feststellen, dass dieses zweifelhafte unternehmerische Prinzip sich anscheinend nur auf Rechtsanwälte, nicht auf andere Berater bezieht.
Merkwürdigerweise klopfen sich dieselben Mandanten zufrieden auf die Schulter, was für einen tollen Steuerberater sie haben, und selbst Unternehmensberater werden häufig konsultiert - obwohl deren wirtschaftlicher Nutzen weit fraglicher sein dürfte als der eines guten Rechtsberaters.
Unübertroffen aber sind diejenigen Unternehmer, die mit sämtlichen Rechtsproblemen bis hin zur Strafverfolgung zu ihrem Steuerberater gehen, der davon in der Regel genauso wenig versteht wie sie selbst. Steuerberater werden beauftragt, Gesellschaftsverträge aufzusetzen, Bußgeldbescheide anzufechten und Zivilrechtsstreits zu führen.
Das ist etwa so, als würde man seine Haare vom Metzger schneiden lassen, nur weil der auch ein Messer und eine Schere hat. Darüber mag man sich mal irren, aber den Irrtum zum Prinzip zu erklären, ist eine Verhaltensweise, mit der Rechtsanwälte bisher vergeblich kämpfen.
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