Ein Schlag ins Gesicht des BGH

Irgendwann musste das ja passieren: Ein BGH-Richter ist Opfer eines Anschlags geworden. Die Presse berichtet hier. Ernstlich verletzt wurde niemand, aber das Opfer war nicht irgendein BGH-Richter; es war Thomas Fischer, stellvertretender Vorsitzender des zweiten Strafsenats und Autor des einzigen in Gerichtskreisen gelegentlich genutzten StGB-Kommentars, einstmals Schwarz/Dreher, später Drehe/Tröndle, zuletzt Tröndle/Fischer.

Als er vor Studenten der Uni Passau einen Vortrag zum Thema "Die neue Rechtsprechung des BGH zu den Grenzen des Lebens" hielt, näherte sich ein Zuhörer und schlug auf Fischer ein. Etliche frustrierte Strafverteidiger, die der ewigen Einzeiler überdrüssig sind, mit denen der BGH strafrechtliche Revisionen abzubügeln pflegt, hätten möglicherweise ein Motiv gehabt; der Täter war allerdings ein Student, den derlei Sorgen noch nicht plagen sollten.

Was den Studenten bewogen hat, auf Herrn Fischer einzuschlagen, ob es Kritik an seinem StGB-Kommentar oder an der Rechtsprechung des zweiten Strafsenates war, man weiß es noch nicht. Allerdings lässt das Thema des Vortrages Verdachtsmomente aufkommen, dass es sich um eine rein persönlich motivierte Tat handelt. Dafür spricht auch, dass der Täter angeblich in eine "umliegende Fachklinik" verbracht worden sei.

RiBGH Fischer hat seinen Vortrag mit einer leichten Blessur am Ohr dann fortgesetzt.

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