Wovon Ermittlungsbehörden ausgehen

In einer anhängigen Strafsache hatte ich angekündigt, zu einem bestimmten Termin eine schriftliche Erklärung einzureichen. Den Termin hatte ich nur um einen Tag verfehlt, aber das Schreiben hatte in der Justiz wohl etwas länger gebraucht.

Jedenfalls lag es der zuständigen Staatsanwältin noch nicht vor, als sie mich eine Woche später anrief. Sie fragte nach, ob noch eine Stellungnahme käme - oder ob sie schon anklagen könne.

Soviel zu der Frage, wovon Polizei und Staatsanwälte ausgehen. Staatsanwälte und Polizei gehen nach meiner Erfahrung immer davon aus, dass JEDER Beschuldigte auch schuldig ist. Das hat zwar mit dem Gesetz nichts zu tun, aber dafür viel mit dem so genannten Inertia-Effekt.

Wenn wir schon mal einen Beschuldigten haben, warum dann weiter ermitteln?

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