Richter Hold und die juristische Kreativität

Heute früh, als ich den Fernsehr anschaltete, sah ich ein Gesicht, das mir aus der Fernsehzeitung bekannt vorkam, also schaltete ich den Ton an. Es handelte sich um den bekannten Nachmittagsrichter Alexander Hold. Er sprach im Frühstücksfernsehen von SAT 1 zum Thema Schmerzensgeld für Kindermörder.

Über das Thema dürfte mittlerweile alles gesagt sein, z. B. hier (Udo Vetter), hier (Thomas Wings) oder hier (Carsten R. Hoenig), aber der brünett gelockte Richter Hold fügte dem eine Äußerung hinzu, die mir den Kaffee in der Tasse hat gefrieren lassen. Nach dem obligatorischen Rekurs über Bürger, Gerechtigkeit und Volksempfinden sagte er nämlich, er hätte sich gewünscht, dass

"das Gericht nicht nur streng das Gesetz angewendet hätte, sondern auch etwas juristische Kreativität gehabt hätte",

um den Anspruch des Klägers abzulehnen.

Und schlagartig wurden mir einige Urteile klar, die ich mir bis dato mit Recht und Gesetz nicht erklären konnte! Das war wohl juristische Kreativität, die hier am Werke war! Bisher hatte ich es schlicht für Rechtsbeugung gehalten.


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