Die Anwaltschaft hat keine Ethik...

.. und das ist auch gut so.


Aus gegebenem Anlass wurde ja bereits hier und hier mal wieder die anwaltliche Berufsethik diskutiert, dieses Mal am Beispiel von etwas, dass der Kollege Dr. Haeger als "anwaltsleaks" bezeichnet.


Dazu gibt es zweierlei zu sagen:


1.
"anwaltsleaks" gibt es bereits. Es heißt Rechtsanwaltskammer und jeder Kollege ist Mitglied einer solchen in dem für ihn zuständigen OLG-Bezirk. Die zuständige Rechtsanwaltskammer schlichtet Streitigkeiten mit Mandanten, erstattet Gutachten über streitige Gebühren und spricht Rügen wegen berufsrechtswidrigen Verhaltens aus und macht obendrein noch Rechtspolitik. Was will man mehr?


Wenn man allerdings - wie der Kollege Dr. Haeger - gegen Rechtsanwaltskammern polemisiert (Stichwort Zwangsmitgliedschaft und ähnlicher Quatsch), sich gleichzeitig aber als eine Art Abschnittsbevollmächtigten zum Zwecke der privatisierten Denunziation inthronisieren möchte, dann mutet das schon arg skurril an.


2.
Eine anwaltliche Ethik ist nicht nur sinnlos, sie wäre rechtlich irrelevant und würde erhebliche Gefahren in sich bergen. Das soll nicht heißen, dass nicht jeder Rechtsanwälte seine eigene Ethik haben und dieser folgen sollte. Er sollte sogar offensiv damit werben dürfen in der Hoffnung, dass die Mandanten Ethik auch so sehr schätzen wie z. B. der Kollege Dr. Haeger.


Aber eine gemeinsame Ethik kann - ja darf - es nicht geben. Das vorletzte Mal, dass die Anwaltschaft eine - okroyierte - gemeinsame Ethik verfolgt hat, ist sie völlig zurecht gemeinsam mit dieser Ethik und dem Staat, der sie gefördert hat, untergegangen. Das hat die Anwaltschaft nicht daran gehindert, sich gleich danach wieder eine angebliche Universalethik zuzulegen, der das Bundesverfassungsgericht im Jahre 1987 - zwar unfassbar spät, aber immerhin - ihr wohlverdientes Ende bereitet hat.


Und jetzt geht dieses Gerede von der Ethik schon wieder los! Hilfe!

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