Die Zeitung, die sie Gesetz nannten

Es gibt eine Zeitung in Deutschland, für die gilt das Gesetz nicht. Zumindest sieht sie nicht ein, warum gerade sie sich daran halten sollte.

Diese Zeitung hat deshalb in der Vergangenheit immer wieder Fotos von mutmaßlichen Straftätern abgedruckt und deren vollständige Namen genannt. Wo kämen wir denn sonst hin? Man wird ja noch gepflegt denunzieren dürfen - und ohne Namen und Foto wüssten die Leser womöglich ja gar nicht, wer gemeint ist!

Deshalb hat der Deutsche Presserat - das ist so eine Art freundlicher Onkel, der der Presse ab und zu mit der Rute droht, wenn sie es gar zu arg treibt - deshalb hat also der Deutsche Presserat diese Zeitung inoffiziell gerügt. Wir hätten es also nicht einmal erfahren, hätte uns die Zeitung nicht selbst darüber informiert.

Dabei hat der Deutsche Presserat eine unglaubliche Behauptung aufgestellt: "Die Identität eines Straftäters ist grundsätzlich zu schützen." Und weiter: "Grund: Das Persönlichkeitsrecht des Täters, also sein Recht auf Anonymität, verbietet die Namensnennung und Abbildung."

Nun schlägt es aber dreizehn! Das kann man sich als Presseorgan nicht bieten lassen. Da schmeißt dieser - wie hieß der? - einfach mit irgendwelchen juristischen Begriffen um sich und verlangt, dass Bösewichte nicht mehr abgedruckt werden dürften? Nur weil es da angeblich irgend so ein Gesetz gebe? Sogar Rechte sollen solche Unholde haben? Das wäre ja noch schöner!

Da druckt die Zeitung ihre schönsten Bilder schlimmer Unholde als Zeichen der Unbeugsamkeit doch gleich noch einmal. Und ruft seine Leser auf, bei diesem Pressedingsda anzurufen, um denen mal richtig die Hölle heiß zu machen. Nachzulesen übrigens hier bzw. hier. Das erinnert etwas an hier.

Zurücktreten bitte, ich muss mich übergeben.

No comments:

Post a Comment

Labels

Blog Archive