Derzeit diskutiert man unverständlicherweise aufgeregt, ob ein mehr oder minder berühmter Blogger öffentlich Spekulationen über die Identität von Kommentatoren anstellen darf. Diskutiert wird dieses Nullproblem hier beim Kollegen Kompa, hier beim Kollegen Stadler und hier bei Dirk von Gehlen, dem Redaktionsleiter von jetzt.de (SZ) .
Nachvollziehbar ist das alles nicht. Warum sollte ein Autor keine Spekulationen darüber anstellen dürfen, wer hinter dem Zeugs steckt, das anonyme Leser so unter seine Texte schreiben? Noch dazu, wenn man es so zurückhaltend und ausgewogen tut, wie es der betroffene Blogger hier tut. Gegen welches Gesetz sollte das verstoßen? Gegen das BDSG sicher nicht, und sonst wäre mir auch keine Norm ersichtlich.
Anders herum wird ein Schuh daraus: Wer meint, seinen Senf irgendwo dazugeben zu müssen - und das sind im Internet fast alle - der sollte das gefälligst unter seinem eigenen Namen tun, damit man ihn anreden kann. Diejenigen, die anonym schreiben, werden wissen warum. Wer unter seinem Geschreibsel seinen Namen nicht lesen will, der muss sich fragen, warum er es dann nicht lieber gelassen hat.
Also liebe Blogger und Kommentatoren: Alles halb so wild! Außer vielleicht dem Kommentar eines - namentlich sich zu erkennen gebenden - Rechtsbloggers, der in seinem Kommentar den Niggemeier zum Niggermeier gemacht hat. Oder war das etwa ein Schreibversehen, Herr Kollege?
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