Keine Auktion bei Ebay

Beim Kollegen Melchior hat sich hier eine rege Diskussion zu der Frage entwickelt, welchen Sinn es haben könnte, bei Ebay möglichst spät zu bieten. Herr Melchior fragt, wie doof man sein kann - ich bekenne mich nicht nur dazu, sondern gehe noch weiter: Doof ist nicht die vom Kollegen zitierte Frage, doof sind diejenigen, die denken, sie hätten einen Vorteil davon, bei Ebay spät zu bieten.

Die dortige Diskussion hat sich in ungeahnte Höhen der Spieltheorie emporgeschraubt. Da gehört sie meines Erachtens aber nicht hin und das hat juristische Gründe, deshalb schreibe ich diesen Beitrag an diesem Ort und nicht im Mathematik-Blog.

Ebay ist keine Auktion im sprachlichen oder juristischen Sinne. Das dürfte jedem klar sein, der schon einmal eine richtige Auktion gesehen hat. Wahrscheinlich wollte man sich in den jungen Jahren des "Internet-Auktionshauses" etwas von dem vermeintlichen Flair einer wirklichen Auktion ausborgen und hat daher bei der Namensgebung etwas geschummelt. Immerhin schimmert im Namen "Ebay" noch das durch, was dort wirklich abläuft, nämlich "E-buy" - ein elektronischer Kauf.

Wer etwas bei Ebay "ersteigert", schließt einen schnöden Kaufvertrag, wenn auch etwas modifizierter Art. Der Verkäufer nimmt das Angebot desjenigen an, der das höchste Angebot macht, und zwar zu den Konditionen des zweithöchsten Angebotes plus x, wobei x in diesem Falle 50 Cent sind.

Da bleibt für spieltheoretische Spielereien kein Raum: Wer den vom Verkäufer festgesetzten Preis zahlt, der bekommt die Ware. Ungewöhnlich ist höchstens, dass dieser Verkaufspreis nicht von vornherein konkret bestimmt ist, sondern nur bestimmbar: Es ist das zweithöchste Gebot plus 50 Cent.

Und wann ich dieses Gebot abgebe ist - wie bei jedem Kauf - völlig egal. Außer die Ware ist vorher weg - aber das ist bei jedem Kaufangebot so.

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