Es gibt mannigfaltigen Ansatz, sich über diesen Fall aufzuregen; ein Detail aber lässt einen vollends verzweifeln: Der Mann - ein nicht vorbestrafter "Ersttäter" - musste die verhängte Freiheitsstrafe vollständig absitzen. Das ist ungewöhnlich. Bei "Ersttätern" - besser hieße es wohl: Erst-Verurteilten - wird der Strafrest in der Regel bereits nach Verbüßung der Halbstrafe erlassen, spätestens jedoch nach Verbüßung von zwei Dritteln der verhängten Strafe.
Nicht so hier. Den Grund hierfür umschreibt SPON wie folgt:
"Da der Lehrer stets seine Unschuld beteuerte, wurde er nicht vorzeitig aus der Haft entlassen."
Dies deckt sich exakt mit der herrschenden Rechtsprechung der Strafvollstreckungsgerichte: Wer nämlich seine "Schuld" nicht einsieht und seine Tat bereut - wie immer das aussehen soll und gleich ob er sie begangen hat - der wird ein weiteres Mal bestraft: Indem man ihm die Regelverkürzung der Haftstrafe versagt.
Da muss jedem unbescholtenen Bürger das Essen im Hals stecken bleiben oder sich gar wieder den Weg zurück nach oben suchen. Nur Richter und Staatsanwälte halten nach wie vor an dieser skandalösen Praxis fest.
No comments:
Post a Comment