Da haben sie nur gelacht

Das Landgericht Nürnberg hat einen Strafverteidiger zu einem Jahr Freiheitsstrafe (ohne Bewährung!) verurteilt; der Verteidiger soll seinem Mandanten geraten haben, einen Mitbeschuldigten zu Unrecht zu belasten. Kollege Hoenig berichtet dankenswerterweise hier, der auch dort verlinkte Artikel der Nürnberger Zeitung findet sich hier.

Wirklich lesenswert sind auch die Kommentare zum Bericht des Kollegen Hoenig.

Mich erinnert das an eine Hausarbeit im Strafprozessrecht, die ich im fortgeschrittenen Studienalter geschrieben habe: Die Aufgabenstellung lautete: "Dürfen Strafverteidiger lügen?" Da ich zeitgleich Praktikant bei einer Großen Strafkammer des Landgerichts war, habe ich natürlich auch die Berufsrichter an der Kammer mit dieser pikanten Fragestellung konfrontiert.

Die Antwort habe ich noch heute fast wörtlich im Kopf. Die Beisitzende Richterin guckte mich etwas verstört an und sagte: "Was ist das denn für eine Frage? Natürlich dürfen Verteidiger lügen, das ist doch ihr Job!"

Der weise alte Vorsitzende Richter hat nur gelacht.

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