Geschmeidige Verteidigung in der Pflicht

Ein Kollege aus einer ostdeutschen Metropole berichtet von seinem Auftreten am örtlichen Gericht.

Danach habe ihn eine junge Richterin beiseite genommen und ihm gesagt, wenn er doch nur "etwas geschmeidiger verteidigen" würde, könnte man ihm auch öfter mal eine Beiordnung als Pflichtverteidiger geben. Dass Richter so denken, war zu befürchten, dass sie es auch aussprechen, gibt zu weit schlimmeren Befürchtungen Anlass.

Was ist dieses Verhalten eigentlichlich, so strafrechtlich gesehen? Schon Anstifung zum Parteiverrat oder nur versuchte Vorteilsgewähr in Tateinheit mit versuchter Nötigung? Müsste da nicht eigentlich die Dienstaufsicht einschreiten? Die Staatsanwaltschaft vielleicht gar?

Aber mancher scheint diese Auffassung tatsächlich für gesetzmäßig zu halten.

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