Das ist eigentlich ein Selbstgänger, könnte man denken. Aufwendungsersatz aus Auftrag, § 670 BGB, notfalls - bei nicht nachweisbarem Auftrag - identischer Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag, § 683 BGB. Ganz einfach. Grundstudium, zweites Semester. Hätte ich solch einen Sachverhalt als Vertreter des Beklagten, ich könnte gar nicht so schnell gucken, wie das Gericht meinen Mandanten verurteilen würde.
Ganz anders allerdings, wenn ich den Kläger vertrete, der einfach nur sein Geld zurück möchte. Es kommt nämlich ein Hinweis des Gerichts: Wir hätten die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass mein Mandant der Gegenseite keine Schenkung gemacht hätte. Auf sowas kann man eigentlich nur kommen, wenn man sämtliche Grundprinzipien des Zivilprozessrechts nicht verstanden hat.
Warum ist so ein Richter nicht auch einmal zuständig und macht solchen Unfug, wenn mein Mandant in aussichtsloser Position ist? Warum sind die Doofen immer auf der Seite der anderen? Why does it always rain on me?
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