Auch das Sujet ist eigentlich weit interessanter als die Frage, ob Kachelmanns Sexspiele freiwilliger Natur waren oder vielleicht doch nicht. Denn es ging um Leben um Tod: Der Ärztin Dr. Mechthild Bach wurde vorgeworfen, unzählige, teilweise gesunde Patienten durch die Gabe von Morphium und Valium zu Tode gebracht zu haben. Ermittelt wurde in diversen Fällen, von denen etwa ein Dutzend zur Anklage gekommen sind; Verdachtsmomente seitens der Klinik sollen in über hundert Fällen bestanden haben. Die Sterberaten im Zuständigkeitsbereich der Ärztin sollen jedenfalls über Jahre hinweg auffällig hoch gewesen sein; auf den Vorgang aufmerksam geworden ist wohl erstmals die AOK.
Es mag auch ein Verdienst der Verteidigung sein, dass dieser Prozess sein Dasein vergleichsweise im Schatten geführt hat. Jetzt ist der Prozess zu Ende gegangen; einzustellen wegen des Todes der Angeklagten.
Mechthild Bach hat sich nach Presseberichten - z. B. der Bild - selbst eine tödliche Infusion gelegt. Zuvor hatte das Schwurgericht wohl einen Hinweis erteilt, dass auch eine Verurteilung wegen Mordes in Betracht komme. Möglicherweise hätte die Verhaftung gedroht. Ihr Verteidiger hat mittlerweile eine Erklärung abgegeben, dass der Freitod nicht als Schuldeingeständnis zu werten sei.
Was bis dahin ein interessantes Strafverfahren war, wird durch das Ende zur Tragödie.
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