Sitzordnung vor Gericht

Heute habe ich in der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Hamburg-St.Georg einen Antrag zur Sitzordnung gestellt des Inhalts, dass das Gericht meinem Mandanten einen Platz neben mir - seinem Verteidiger - zuweisen möge. Das Gericht hat diesen Antrag mit der Begründung abgelehnt, dass der Richter die Verhandlungsleitung habe (!)

Mein Hinweis darauf, dass der Richter sich bei seiner Verhandlungsleitung wohl an das Gesetz halten müsse und das Gesetz dem Angeklagten zugestehe, in jeder Phase des Verfahrens das Gespräch mit seinem Verteidiger suchen zu können, fand ebensowenig Zustimmung wie mein Hinweis auf die insoweit einheitliche Rechtsprechung aller Obergerichte seit 1961.

Nach der Verhandlung sprach mich der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft an, um mir mitzuteilen, dass er meinen Antrag für "unverhältnismäßig" halte. Ich solle doch auch bedenken, welche Auswirkungen ein solcher Antrag auf das Urteil gegen den Mandanten habe.

Dass er damit den Vorsitzenden Richter auch noch implizit der Rechtsbeugung bezichtigt, hat der Staatsanwalt nicht einmal gemerkt.

No comments:

Post a Comment

Labels

Blog Archive