Zum fünften Termin hat er es genauso gehandhabt, hat also bisher EUR 2.000,00 gezahlt und liegt damit derzeit EUR 750,00 über seinem Soll.
Daraufhin erreichte ihn ein Schreiben der Staatsanwaltschaft mit der Aufforderung, binnen einer Woche den Restbetrag in deutlich fünfstelliger Höhe zu zahlen. Begründung: Er sei seiner Ratenzahlungsverpflichtung nicht nachgekommen, weshalb diese widerrufen werde. Es sei "der Eindruck entstanden, dass bei Ihnen kein Bedarf nach einer monatlichen Ratenzahlung" bestehe.
Kollege Burhoff meldet hier stattliche drei Fehler in einer Entscheidung, ebenso viele finde ich auch hier, und zwar wie folgt:
1.
Die Staatsanwaltschaft möchte hier ein gerichtliches Urteil eigenmächtig widerrufen. Das geht zum Glück nicht; wahrscheinlich gäbe es sonst gar keine Freisprüche mehr.
2.
Die Staatsanwaltschaft behauptet, dass man einer Ratenzahlungsvergünstigung auch dann nicht nachgekommen wäre, wenn man sie tatsächlich übererfüllt hat. Das ist bodenloser Quatsch, denn die Ratenzahlung ist - daher der Name - eine Vergünstigung, kein Zwang.
3.
Dass ihre Argumentation nicht so ganz schussfest ist, scheint die Staatsanwaltschaft auch selbst irgendwie geahnt zu haben; warum sonst hätte sie uns noch zusätzlich mitteilen sollen, dass bei ihr der Eindruck entstanden sei, der Mandant hätte eine Ratenzahlung nicht nötig? Unsinnig ist allerdings auch das: Wer in acht Monaten EUR 2.000,00 schuldet und diese auch zahlt, nur eben anders gestückelt, der wird kaum anders zu behandeln sein als derjenige, der brav in der ausgeurteilten Stückelung zahlt.
Es bleibt die Frage: Was soll die unsinnige Verfügung? Will man den Mandanten ärgern? Oder hat dort ein Beamter mal wieder zu wenig zu tun? Und: Glaubt der Beamte den Unsinn, den er da verzapft hat, eigentlich wirklich?
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