Strafprozess, Amtsgericht. Wie in etwa 97 % aller amtsgerichtlichen Verfahren wird der Angeklagte verurteilt. Fünf Jahre später stellt sich heraus, dass der dem Angeklagten gemachte Vorwurf unzutreffend war, vor allem aber das ihm vorgeworfene Verhalten gar keinen Straftatbestand erfüllt.
Das hätte jeder Referendar nach Aktenlage erkennen können, ja müssen, um noch eine akzeptable Note zu bekommen. Der Richter hat es nicht erkannt, obwohl ihm die Verteidigung mehrfach schriftlich wie mündlich darauf hingewiesen hat. Muss der Richter auch nicht, denn er ist ja schon Richter. Und zu befürchten hat der Richter rein gar nichts. Eine Dienstaufsicht, die diesen Namen verdiente, ist für Richter nicht existent, und für seine Fehler zivilrechtlich gerade stehen muss in Deutschland kein Richter. Ein Richter haftet nicht einmal dann, wenn er bedingt vorsätzlich eine Prozesspartei benachteiligt. Das steht zwar nicht im Gesetz, aber der BGH sagt es so. Und die das sagen sind - na klar - Richter.
Das ist ein Missstand, vielleicht DER Missstand an deutschen Gerichten. Denn dort, wo Fehlverhalten keine Konsequenzen hat, herrscht Verantwortungslosigkeit. Kann mir ja keiner was. Dieses Lied singt jeder Strafrichter gerne, wenn er das Strafmaß für die Angeklagten begründet, aber für sich selbst will er davon nichts wissen.
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