Höcker im Blick, Geld im Sack

Er hat wieder zugeschlagen: Deutschlands rechtsirrtümlichster Anwalt, der Medien- und Kachelmannanwalt Prof. Dr. Ralf Höcker, hat dem Spiegel eingeflüstert, was Rechtsanwälte meinen, wenn sie etwas sagen, das ihr Mandant nicht versteht. Oder so.

Der LBR-blog berichtete bereits hier, sein Autor ist angeblich erst bei der letzten Frage gescheitert. Ich schon bei der ersten. Die lautete in etwa so: Was meint ein Rechtsanwalt, wenn er den Fall seines potentiellen Mandanten am Telefon als "interessant" bezeichnet und darum bittet, ihm doch zunächst die Unterlagen zu schicken, er äußere sich dann schriftlich?

Die Situation kenne ich, habe ich gedacht: Das sage ich manchmal, wenn der potentielle Mandant am Telefon den Eindruck eines Querulanten vermittelt, den ich mit der gesetzten Aufgabe erst einmal beschäftigen möchte. Das stand aber nicht zur Auswahl. In der zur Verfügung stehenden Auswahl habe ich mich dann schweren Herzens für eine Aussage entschieden, die sinngemäß lautet, dass man seinem Rechtsanwalt vertrauen müsse. Sollte man ja auch! Ich Naivling.

Der Höcker weiß es besser: Der Rechtsanwalt, der derartiges sagt, möchte in Wirklichkeit nur eine weitere Gebühr verdienen! Vielen Dank für den Hinweis, Herr Kollege! Das ist gebührenrechtlich zwar schon lange nicht mehr richtig, bedient aber das Vorurteil des geldgeilen Rechtsanwalts wieder einmal auf das Vortrefflichste.

Herr Höcker, wie hoch war noch mal Ihr Stundensatz?!

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