Aber wie gerät die Reaktion auf die berechtigte Empörung der Kollegin? Ein anonymer Kommentator wirft ihr vor,
ihr Mitgefühl spätestens während des Jurastudiums verloren zu haben, ja mehr noch: Er /Sie wirft der Kollegin "Verachtung für minderbemittelte Mitbürger" vor.Ja, was hat denn eine berechtigte Honorarforderung mit Verachtung zu tun, was hat Betrug mit Minderbemittlung zu tun? Will hier jemand etwa den Eingehungsbetrug zu Lasten von Rechtsanwälten propagieren? Ist das vielleicht so jemand, der ansonsten immer die Höchststrafe - gleich unter welchen Umständen - fordert, und hier von seiner harten Linie ausnahmsweise abweicht, um den angeblich so gierigen Rechtsanwälten eins auszuwischen?
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