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Wenn der Zivilrechtler etwas nicht versteht...

Wenn der Zivilrechtler etwas nicht versteht, sei es, dass er einfach nicht genau gelesen hat, sei es, dass die Materie ihn schlicht überfordert, dann könnte er sich mit dem Problem auseinandersetzen. Das wäre der Idealfall. So diente man der Sache.

Dass es auch anders geht, zeigt der jüngste Beitrag der Kollegen vom LBR-Blog. Liebe Kollegen: Erst lesen, dann denken, dann (vielleicht) schreiben.

Sonst liegen die Bananen schnell im eigenen Tor.

P.S.: Der hier besprochene Artikel wurde auf die Intervention hin vom Anbieter mittlerweile wieder freigeschaltet. Weil die Autorin darauf einen Anspruch hat. Mancher findet ihn, mancher nicht.

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