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Am Schlimmsten ist der Schwulst

Dank der aufmerksamen Berichterstattung wissen wohl bald alle im Netz, wer Nadine Lantzsch ist. Der jüngste Beitrag des Enforcer führt es uns ein weiteres Mal vor Augen. Deshalb lauten die Labels für diesen Post auch Rechtsstaat, Rotz und Feminismus.

Ein Aspekt bei der Kritik an Frau Lantzsch ist mir allerdings bisher zu kurz gekommen. Wie kann es sein, dass Juristen bzw. Rechtsanwälten - wie z. B. Udo Vetter einer ist - regelmäßig vorgeworfen wird, sie würden sich unverständlich ausdrücken? Wo doch Nichtjuristen wie Frau Lantzsch täglich einen Jargon pflegen, bei dem man sich nach einem staubtrockenen Anwaltsschriftsatz eigentlich sehnsüchtig verzehren müsste. Da ist es fast schon egal, welche Inhalte Frau Lantzsch transportieren will. Die Form zieht einem bereits vollends die Schuhe aus.

Kostprobe gefällig? Ich zitiere hier mal wörtlich aus dem allseits bekannten blog, der bezeichnenderweise ja auch noch "Medienelite" heißt:

"Im Kontext kolonialer Vergangenheit revitalisiert "weiß" als unsichtbare Normalität und dominante Kategorie Geschichte, wobei sie die rassifizierte Differenz und weiße Hegemonie enthistorisiert und entpolitisiert, sprich: dethematisiert."

Da kommt die Korrekturfunktion mit dem Anstreichen nicht existenter Wortungeheuer kaum noch nach und hinterher ist alles rot unterstrichen. Man fühlt sich erinnert daran, dass das Volumen subterrarer Agrarprodukte in reziproker Relation zur intellektuellen Kapazität ihrer Produzenten steht und daran, dass man einfache Gedanken auch einfach ausdrücken kann: Die dümmsten Bauern haben die dicksten Kartoffeln.

Beim Schreiben muss immer einer sich quälen, entweder der Autor oder der Leser, sagt Wolf Schneider zutreffend. Bei Frau Lantzsch quält sich ausschließlich der Leser:

"Dass auch das deutsche Nationenverständnis weiß markiert ist, lässt sich unter anderem daran ablesen, dass ein deutscher Pass nicht zwangsläufig vor rassistischer Diskriminierung schützt."

Sie möchte damit wohl sagen, dass "Neger" nur genannt wird, wer schwarz ist. Wer hätte das gedacht. Aber gibt es nicht auch weiße Neger? Egal. Jedenfalls weiß ich jetzt, dass mein Pass mich vor nichts schützt. Moment mal: Weiß? Da ist er wieder, dieser allgegenwärtige Rassismus in der Sprache!



Frauen und Kinder voran

Gestern wurde vor dem Amtsgericht Hamburg-St.Georg wegen des Vorwurfs des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie gegen einen Angeklagten verhandelt. Die Presse war zahlreich erschienen und da die Prozessbeteiligten uni sono Interviews verweigerten, befragte man eine ebenfalls anwesende Dame vom Kinderschutzbund, die den Prozess beobachtet hatte.

Die Dame ereiferte sich dann darüber, dass die Staatsanwaltschaft ihr Ermittlungsergebnis dem Arbeitgeber des Angeklagten nicht mitgeteilt hatte und sagte in diesem Zusammenhang einen bemerkenswerten Satz. Sie sagte wörtlich:

"Der Schutz von Kindern muss Vorrang haben vor verfahrensrechtlichen Abläufen".

Wäre die Dame Politikerin gewesen, sie hätte diesen Worten wahrscheinlich vorweg geschickt, dass selbstverständlich niemand die Absicht habe, durch die Verfassung geschützte Prozessrechte zu beschneiden und hätte dann vom Leder gezogen. Sie war aber ganz offensichtlich keine Politikerin - und wohl auch diplomatisch eher unerfahren - und so forderte sie also mit diesem Satz unverholen, uneingeschränkt und allen Ernstes die Abschaffung prozessualer Rechte für den Fall, dass Kinder involviert seien.

Da könnte man sich gut Alice Schwarzer daneben vorstellen, wie sie die Abschaffung sämtlicher prozessualer Beschuldigtenrechte auch noch für den Fall fordert, dass Frauen involviert sind. Und wenn alle Frauen und Kinder das sinkende Schiff des Rechtsstaates verlassen haben, dann steht der Angeklagte auf der Brücke und geht mit dem Schiff gemeinsam unter.

Mir gruselt nicht vor solchen Leuten. Mir gruselt davor, dass sich vor solchen Leuten so wenige Leute gruseln.

Es gibt keine straffälligen Polizisten. Punkt.

Vor einigen Jahren bekam ich Kenntnis von einem Vorgang in einem nördlichen Bundesland. Ein Mandant war auf seinem Motorrad von einem Kraftfahrzeug erfasst worden, dessen Fahrer die Vorfahrt missachtet hatte. Der Mandant hatte dabei schwerste Verletzungen erlitten, die eine dauerhafte Behinderung zur Folge hatten.

So weit, so traurig. Aber das Unfallfahrzeug war kein gewöhnliches Fahrzeug. Es war ein Polizeifahrzeug. Und deshalb weigerten sich die von Unfallzeugen herbeigerufenen Kollegen schlichtweg, den Unfall aufzunehmen. Es gab kein Unfallprotokoll, es wurde keine Akte angelegt. Der Notarzt wurde von Zeugen gerufen.

Die Polizei rückte mitsamt den Unfallfahrern und deren Fahrzeug wieder ab. Es wurde nie geklärt, um welches Polizeifahrzeug es sich gehandelt hatte und wer Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt geführt hatte. Schadenersatz oder Schmerzensgeld bekam der Mandant nicht, weil der Unfallgegner nicht ermittelt werden konnte. Die Führung der Polizei weigerte sich hartnäckig, irgendwelche Daten herauszugeben.

Ich erinnere mich an einen Vorfall in Hamburg vor etwa fünfzehn Jahren, bei dem ein Journalist am Rande einer Kundgebung mit dem mittlerweile verstorbenen Jörg Haider von einer ganzen Polizeimannschaft invalid getreten oder geschlagen wurde. Die Täter konnten nie dingfest gemacht werden, weil die Polizei sich weigerte, die Namen der eingesetzten Beamten preis zu geben. Wenn ich mich richtig erinnere.

Und jetzt behauptet der Sprecher des Sachsen-Anhaltinischen Innenministeriums, es gäbe keine Notwendigkeit zur Kennzeichnung von Beamten, weil noch nie ein Strafverfahren daran gescheitert wäre, dass man einen Beamten nicht hätte identifizieren können. So liest man zumindest hier.

Dazu fällt einem nichts mehr ein. Zumindest nichts, das nicht gleichzeitig einen Straftatbestand erfüllen würde.

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